Nach Zypern auswandern - Wohnsitz in Zypern

Zypern – Die Insel der Götter und der gemäßigten Steuern

Spielen Sie mit dem Gedanken ins steuerfreundliche Zypern auszuwandern? Dann sind Sie in allerbester Gesellschaft, denn jedes Jahr zieht es hunderte Unternehmer auf die freundliche Mittelmeerinsel.

Zypern, auch bekannt als ‚Die Insel der Götter‘ bietet neben zahlreichen Sonnentagen und einer abwechslungsreichen Landschaft finanzielle Anreize, die klar für einen Wohnsitzwechsel nach Zypern sprechen.

In unserem Fachbeitrag zum Thema Firmengründung in Zypern haben wir bereits ausführlich dargestellt, welche Möglichkeiten sich aus der Gründung einer Zypern Limited ergeben können.

Für wen lohnt sich das Auswandern nach Zypern?

Nach Zypern auszuwandern kann sich in vielerlei Hinsicht lohnen: Da wären zum einen die niedrigen Lebenshaltungskosten, eine vergleichsweise Hohe Lebensqualität im Mittelmeerraum, geprägt durch eine mediterrane Küche, angenehmes Klima und fröhliche Menschen.

Auf der anderen Seite bietet Zypern je nach wirtschaftlicher Situation gerade für Unternehmer, Kapitalanleger, Immobilieninvestoren und Angestellte interessante, steuerliche Vorteile.

Beispielsweise kann ein ortsunabhängiger Freelancer selbst bei einem eher durchschnittlichen Jahreseinkommen von 36.000 € pro Jahr im Zusammenspiel mit einer Zypern Limited eine Menge Steuern und Sozialabgaben sparen:

In Deutschland wären für eine alleinstehende Person in der Einkommensteuerklasse I etwa 7.400 € Sozialabgaben und weitere 5.800 € Steuern fällig. Dies entspricht einer Abgabenbelastung von etwa 37%.

In Zypern fällt die Rechnung anders aus. Zahlt der Freelancer sich im Rahmen der Zypern Limited als Angestellter ein Jahresgehalt in Höhe von 36.000 €, so fallen etwa 2.800 € für Sozialabgaben und weitere 3.000 € Einkommensteuer an. Somit beträgt die gesamte Abgabenlast seitens des Arbeitnehmers etwa 5.800 € bzw. etwa 16%.

Nutzt der selbe Freelancer nun die lokalen Steuergesetze etwas effizienter, könnte die Rechnung auch so aussehen: Das Jahresgehalt beträgt nun 19.500 € und verursacht 0 € Einkommensteuer für den Angestellten.

Lediglich Sozialabgaben in Höhe von 2.800 € werden fällig. Die restlichen 16.500 € versteuert der Freelancer als Gewinn in der Zypern Limited mit 12,5% (ungefähr 2.000 € Körperschaftssteuer) und zahlt sich die verbliebenden 14.500 € in seiner Position als Gesellschafter als steuerfreie Dividende aus. Somit beträgt die Gesamtabgabenlast in diesem Rechenbeispiel 4.800 € aus 36.000 € bzw. 13,3%.

Der Unterschied zwischen den drei Beispielen wird wird deutlicher, je höher der Jahresgewinn ausfällt (Hebeleffekt). Ohne erneut in die Details einzusteigen hier das Beispiel an hand eines Jahresgewinns in Höhe von 100.000 €:

Deutschland: (13.700 € Sozialabgaben + 32.700 € Einkommensteuer). In Zypern wären dies bei reinem Angestelltenverhältnis (4.200 € Sozialabgaben + 24.000 € Einkommensteuer). Kombiniert der Freelancer dies nun mit der Limited so lauten die Beträge (1.521 € Sozialabgaben + 0 € Einkommensteuer) – die restlichen 80.500 € werden wieder mit 12,5% Körperschaftsteuer versteuert – die Unternehmenssteuer beträgt 10.063 €.

Deutschland: 46.400 € (=46,4%)
Zypern I: 28.200 € (= 28,2%)
Zypern II: 14.263 € (=14,3%)

19.500 € Freibetrag auf die persönliche Einkommensteuer pro Person

Zypern bietet seinen steuerpflichtigen Bürgern einen großzügigen Freibetrag auf die Einkommensteuer in Höhe von 19.500 € pro Jahr an. Der Familienstand spielt hierbei übrigens keine Rolle, verheiratet zu sein bringt – jedenfalls finanziell – keine Vor- oder Nachteile.

Paare können die Freibeträge nutzen um Gehälter derart zu gestalten, dass sich das Einkommen auf beide Partner gleichmäßig verteilt und der Steuerfreibetrag maximal ausgeschöpft wird. Somit wären die ersten 39.000 € steuerfrei.

Liegt das gemeinschaftliche Einkommen oberhalb der 39.000 € so gibt es die Möglichkeit etwaige Überschüsse als Gewinn in der Zypern Limited mit 12,5% zu versteuern und dann als steuerfreie Dividende zu entnehmen.

Niedriger Körperschaftsteuersatz von 12,5%

Die Körperschaftsteuer ist eine Unternehmenssteuer und gilt ausschließlich für Körperschaften wie z.B. die GmbH, AG oder eben auch die Limited. Anders als in Deutschland existiert in Zypern keine Gewerbesteuer. Somit gilt lediglich der geringe Körperschaftsteuersatz in Höhe von 12,5% als direkte Steuer auf Unternehmensgewinne der Zypern Limited.

Anders als in Malta handelt es sich beim zypriotischen Körperschaftsteuersatz nicht um einen effektiven Steuersatz, der erst durch eine Erstattung der bereits gezahlten Körperschaftsteuer zustanden kommt. Die Besteuerung der Gewinne erfolgt direkt und ist absolut, er beträgt 12,5%.

Die Vereinnahmung von Dividenden ist in Zypern steuerfrei

Die Entnahme von Gewinnen (Dividenden) aus zypriotischen Gesellschaften und sogar aus Auslandsgesellschaften ist bei korrekter Ausgestaltung steuerfrei. Werden die Gewinne durch die Zahlung von Dividenden einer Zypern Limited entnommen, so werden diese auf Unternehmensebene zunächst mit 12,5% besteuert und anschließend steuerfrei an den Gesellschafter ausgeschüttet.

Befreiung von der SDC Dank Non-Dom Status für 17 Jahre

Der Non-Dom-Status ist ein britischer Rechtsbrauch, der weit im Common Wealth verbreitet ist. Anders als im Vereinigten Königreich, Irland und Malta gilt in Zypern das Prinzip der Besteuerung des Welteinkommens. Das bedeutet, dass auch Auslandseinkünfte entsprechend zu versteuern sind. Es ist ein Irrglaube, dass eine Offshore-Gesellschaft, die aus Zypern verwaltet wird, legale Steuervorteile bringt.

Der Non-Dom Status in Zypern hat genau zwei Dinge zur Folge. Eine Steuerstatus kann mit nur 60 Tagen Mindestaufenthalt pro Jahr erreicht werden und die Special Defense Contribution (SDC), eine Verteidigungssteuer vermieden werden.

Dieser besondere Sachverhalt ist durchaus erwähnenswert und gesetzlich für die Dauer von 17 Jahren gewährleistet.

Außerdem gibt es für die Inanspruchnahme des Non-Dom Status in Zypern kein Mindeststeueraufkommen, wie z.B. in Malta (5.000 €) oder eine sich im Laufe der Zeit steigernde Non-Dom-Tax wie in England. Auch Irlands Non-Dom-Status leidet derzeit, da die Einführung von CFC-Rules diskutiert wird.

Nur 60 Tage Mindestaufenthalt pro Jahr in Zypern

In den meisten Ländern dieser Welt wird die Steuerpflicht vom Wohnsitz abhängig gemacht. Der Begriff des Wohnsitzes wird in der Regel international unterschiedlich ausgelegt. Durchgesetzt hat sich jedoch die 183-Tage-Regel. Diese Regel besagt, dass ein kumulierter Aufenthalt von mindestens 183 Tagen regelmäßig einen Wohnsitz auslöst.

In Zypern wurden die Bedingungen für einen Steuerwohnsitz dergestalt gelockert, als dass ein Mindestaufenthalt von 60 Tagen pro Jahr bereits ausreicht, um einen steuerrelevanten Wohnsitz in Zypern zu begründen. Die betroffene Person muss dabei zwingend die nachstehenden veir Voraussetzungen erfüllen:

  1. Nachweislicher Aufenthalt von mindestens 60 Tagen pro Jahr in Zypern
  2. Beschäftigungsverhältnis in Zypern (z.B. Geschäftsführer)
  3. Dauerhafte Wohnung in Zypern zur Miete oder Eigentum
  4. Keine Steuerpflicht in einem anderen Land

Gerade für Menschen, die besonders viel reisen oder schlichtweg wenig Zeit in Zypern verbringen können oder wollen, ist diese Regelung sehr vorteilhaft. Entscheidend ist jedoch, dass man wenigstens eine Wohnung anmietet, sich 60 Tage pro Jahr in Zypern aufhält und einer selbstständigen oder abhängigen Beschäftigung bei einer zypriotischen Gesellschaft nachgeht.

Keine Erbschafts- oder Schenkungssteuer in Zypern

Der zypriotische Staat bereichert sich nicht an den Schenkungen und Erbschaften seiner Einwohner. Findet jedoch ein internationaler Sachverhalt statt, beispielsweise Erblasser oder Erbe befinden sich in Deutschland, so gilt dennoch deutsches Steuerrecht für die Partei, die ihren Wohnsitz in Deutschland hat.

Niedrige Lebenshaltungskosten in Zypern

Die Lebenshaltungskosten in Zypern sind sehr niedrig. Dies macht sich besonders bei den Immobilienpreisen, Lebensmittel, Energiepreisen und dem Steuersystem bemerkbar. Eine Mietwohnung in Paphos ist bereits ab 250 – 350 EUR im Monat erhältlich aber auch in Larnaca und Nicosia sind die Mieten für eine kleine Wohnung kaum höher. Limassol ist hier die Ausnahme.

Schließlich kommt es ganz auf Ihren individuellen Lebensstil und Ihre Ansprüche an. Für 700 € Kaltmiete lässt es sich bereits recht angenehm in einer Villa mit Privatpool leben. Die Energiepreise zählen zu den niedrigsten innerhalb der Europäischen Union und die Lebensmittelpreise sind eher moderat. Selbstverständlich kommt es darauf an, wo Sie die Güter und Waren des täglichen Bedarfs beziehen.

Kontoeröffnung bei einer zypriotischen Bank

Die Banken Zyperns dürften ihre besten Tage bereits hinter sich haben. Sitzt der Schreck aus dem Jahr 2013 noch tief in den Knochen der Bankkunden, die vom Bail-In nicht verschont blieben. Guthaben über 100.000 € wurden enteignet, die Zeche zahlte der Sparer. Erst im Juni 2018 wies die Zentralbank Zyperns die Geschäftsbanken an, keine neuen Kontobeziehungen mehr mit Briefkastenfirmen einzugehen.

Die Eigenkapitalquoten zypriotischer Banken bleiben bescheiden, die faulen Kredite stehen noch immer in den Büchern. Als Sparkonto oder Notgroschen eignen sich die Banken Zyperns kaum. Für den täglichen Bedarf kann ein privates Konto in Zypern aber immer noch sinnvoll sein. Gesellschafter mit Sitz in Deutschland oder Österreich sollten ebenfalls die Eröffnung eines Bankkontos für eine Zypern Limited in Erwägung ziehen (Substance-Escape).

Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitsgenehmigung in Zypern

Als EU-Bürger genießen Sie grundsätzlich Niederlassungsfreiheit. In Zypern ist die Beantragung des Yellow-Slips jedoch erforderlich. Mit der Beantragung ist es Ihnen bereits gestattet eine berufliche Tätigkeit in Zypern aufzunehmen.

Der Yellow-Slip wird außerdem benötigt, wenn Sie bei einer lokalen Bank ein Konto eröffnen möchten. Der Yellow-Slip muss innerhalb von vier Monaten beantragt werden, jedoch empfiehlt es sich dies möglichst zeitnah nach der Ankunft in Zypern in die Tat umzusetzen, da die Bearbeitung durchaus etwas dauernd kann.

Gesundheitssystem und Krankenversorgung in Zypern

Es gibt sowohl ein öffentliches, als auch ein privates Gesundheitssystem in Zypern. Wer maximalen Komfort und kurze Wartezeiten genießen möchte, ist sicher mit einer privaten Krankenversicherung besser aufstellt, als allein auf das staatliche Gesundheitssystem zu vertrauen.

Die meisten privaten Krankenversicherungen in Zypern bieten auch im Ausland Versicherungsschutz an, dies je nach Police sogar weltweit. Ein ausführlicher Vergleich der unterschiedlichen Anbieter und Policen ist sehr empfehlenswert.

Zusammenfassung zur Wohnsitzverlagerung nach Zypern

Zypern ist eine dankbare Destination bei der Auswahl eines steuerfreundlichen Wohnsitzes innerhalb der Europäischen Union. Großzügige Einkommensteuerfreibeträge, niedrige Lebenshaltungskosten und viele weitere Annehmlichkeiten runden das Zusammenspiel aus Kultur, geografischer Lage, mediterranem Lebensgefühl und guten Flugverbindungen nach Europa und Asien ab.

Sollten Sie sich für eine Wohnsitzverlagerung nach Zypern interessieren, so nehmen bitt eKontakt per E-Mail oder Telefon zu uns auf.

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