Insolvenzplan - Insolvenzplanverfahren in Deutschland

Insolvenzplan – Der schnellste Weg aus den Schulden

Der Insolvenzplan ist ein unter gerichtlicher Aufsicht stattfindender Vorschlag des Schuldners an die Gläubiger zur Schuldenbereinigung. Damit ein Insolvenzplan Aussicht auf Erfolg hat, darf er die Gläubiger nicht schlechter stellen, als ein reguläres Insolvenzverfahren ohne Insolvenzplan.

Zunächst wird ein normales deutsches Insolvenzverfahren eröffnet, anschließend wird der Insolvenzplan mit dem zuständigen Rechtsanwalt ausgearbeitet und bei Gericht eingereicht. Erteilt das Gericht seine Zustimmung wird ein Abstimmungstermin anberaumt. Die Mehrheit der anwesenden Gläubiger entscheidet über die Annahme des Insolvenzplans. Findet sich eine Mehrheit, gelten die Bestimmungen des Insolvenzplans.

Im Idealfall bietet der Schuldner mit Hilfe eines Sponsors (Dritte Person) eine Quote zur Einmalzahlung an, die höher ist, als die gleichmäßig zu verteilende Insolvenzmasse (bestehend aus Vermögen und künftig pfändbarem Einkommen) im regulären Insolvenzverfahren. Erfüllt der Schuldner seinen Teil der Abmachung, kann das Insolvenzverfahren sofort beendet werden. Der Schuldner ist schuldenfrei und seine ehemaligen Gläubiger sind besser gestellt, als im normalen Insolvenzverfahren. Das Insolvenzplanverfahren kann sowohl eine Privatperson, als auch ein Unternehmen in Anspruch nehmen. Dies setzt jedoch voraus, dass es Gläubiger gibt, die eine Mehrheit für die Umsetzung des Plans bewirken.

Sollte der Insolvenzplan jedoch wider Erwarten platzen, läuft das Insolvenzverfahren ganz normal weiter. So oder so, einen Versuch ist es wert. Ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Insolvenzrecht kann die Erfolgsaussichten für einen Insolvenzplan gut einschätzen und ist mit dieser speziellen Form der Entschuldung bestens vertraut.

Das Insolvenzplanverfahren existiert seit dem Jahr 2014 in Deutschland und erfreut sich zunehmender Beliebtheit. Schließlich lassen sich Verbindlichkeiten in weniger als 12 Monaten abstreifen. Das Planverfahren kann auch von österreichischen Staatsbürgern zur Schuldenbereinigung verwendet werden und muss in allen EU-Mitgliedsstaaten anerkannt werden.

Damit ein Schuldner antragsberechtigt ist, muss sich sein Wohnsitz in Deutschland befinden. Gerade für Menschen, die durch schulpflichtige Kinder oder Ehegattin mit Lebensmittelpunkt in Deutschland wenig flexibel sind, ist der Insolvenzplan ein vergleichsweise bequemer Weg, die Schulden loszuwerden.

Ablauf des Insolvenzplanverfahrens

Zunächst wird ein reguläres Insolvenzverfahren vorbereitet. Dies beinhaltet den außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuch und die Antragstellung bei Gericht zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Befindet sich der Schuldner nun in der Insolvenz wird der Insolvenzplan vorbereitet. Gläubiger werden kontaktiert, Verhandlungen geführt, um Schritt für Schritt eine Mehrheit für den Abstimmungstermin bei Gericht zu erwirken.

Nimmt das Gericht den Planvorschlag an, wird ein Abstimmungstermin anberaumt. Bei dieser Abstimmung entscheidet sowohl die zahlenmäßige, als auch kopfmäßige Mehrheit, der zum Abstimmungstermin anwesenden und stimmberechtigten Gläubiger. Wird die Mehrheit erreicht, tritt der Plan in Kraft. Nun ist der Schuldner an der Reihe seinen Teil dieser individuellen Vereinbarung einzuhalten. Dies geschieht in der Regel per Einmalzahlung durch eine dritte Person, die sozusagen als Sponsor auftritt. Nachdem der Schuldner seinen Teil der Abmachung aus dem eigens aufgestellten Plan erfüllt hat, ist er seine Schulden los und kann sich voll und ganz auf seinen wirtschaftlichen Neuanfang konzentrieren.

Aufbau eines Insolvenzplans

Ein Insolvenzplan besteht immer aus einem darstellenden Teil und einem gestaltenden Teil. Der darstellende Teil legt die derzeitigen Verhältnisse, etwa den Hergang zur Überschuldung, die Insolvenzmasse, künftig verwertbares Einkommen, die Schuldenhöhe und viele weitere individuelle Sachverhalte dar. Der gestaltende Teil dient dazu, den Gläubigern und dem Schuldner einen attraktiveren Weg aus dem laufenden Insolvenzverfahren zu schildern. Hier wird etwa festgelegt wie hoch die Einmalzahlung ausfällt, wann sie stattfindet und welche Rechtsfolgen die Annahme des Insolvenzplans durch die Gläubiger mit sich bringt.

Das Ziel der Gläubiger ist stets eine größtmögliche Befriedigung ihrer finanziellen Interessen. Der Schuldner hingegen möchte in der Regel gerne zeitnah schuldenfrei sein. Damit beide Bedürfnisse erfüllt werden können, wird der Plan so gestaltet, dass am Ende keiner zu kurz kommt. Die Plangestaltung selbst erfolgt durch das konstruktive Zusammenwirken des Schuldners und des zuständigen Rechtsanwalts.

Vorteile eines Insolvenzplans

– Extrem kurze Verfahrensdauer: Ein Insolvenzplan kann innerhalb von 10 Monaten gelingen
– Widerspinnstige Gläubiger können durch Bildung von Gruppen überstimmt werden
– Werden einzelne Gläubiger überstimmt sind sie trotzdem an den Plan gebunden
– Scheitert der Plan, läuft das normale Insolvenzverfahren einfach weiter
– Der Insolvenzplan bietet Gestaltungsspielraum
– Das Insolvenzplanverfahren ermöglicht bessere Ergebnisse für alle Beteiligten
– Voraussetzung für einen Insolvenzplan ist ein deutscher Wohnsitz
– Verlorene Bonität lässt sich aufgrund der kurzen Verfahrensdauer schneller wiederherstellen

Kosten eines Insolvenzplans

Die gerichtlichen Verfahrenskosten sind identisch mit denen einer herkömmlichen deutschen Insolvenz. Ihr finanzielles Risiko liegt lediglich in den zusätzlich anfallenden Kosten des zuständigen Insolvenzanwalts für die Durchführung des Planverfahrens. Gehen Sie von durchschnittlich 3.000 € für die Gerichtskasse, den Insolvenzverwalter und weiteren 5.000 € für die anwaltliche Beratung und Umsetzung des Insolvenzplans aus. Diese Werte sind eine erste Orientierungshilfe und müssen von Fall zu Fall ermittelt werden. Eine erstes Beratungsgespräch beim fachkundigen Insolvenzanwalt gibt Ihnen bereits eine Orientierung über die Kosten und die Aussichten auf Erfolg eines Insolvenzplanverfahrens.

Anwaltliche Beratung zum Insolvenzplanverfahren

Ein erfolgreicher Insolvenzplan ist komplex und erfordert juristischen Sachverstand, jahrelange Erfahrung und Spezialisierung. Wir raten dringend zu einem Volljuristen, der sich auf Insolvenzrecht spezialisiert hat und viele erfolgreiche Verfahren vorweisen kann. Das Feedback unserer Mandanten bestätigt diese Empfehlung regelmäßig. Nutzen auch Sie den Insolvenzplan, um sich selbst möglichst schnell einen wirtschaftlichen Neuanfang und allen Beteiligten ein besseres Resultat zu ermöglichen.

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