Firmengründung in Rumänien

Firmengründung in Rumänien – Rumänische S.R.L. gründen

Die Firmengründung in Rumänien in Form einer S.R.L. (Societate cu raspunde limitata) kann bei korrekter Umsetzung immense Steuervorteile ermöglichen: Seit 2018 erhebt der rumänische Staat für so genannte Mikrounternehmen, bei denen der Umsatz unter 500.000 EUR liegt, die Unternehmenssteuer nicht mehr auf den Gewinn, sondern auf den Umsatz.

Diese Regelung soll verhindern, dass unternehmerische Gewinne ins Ausland verschoben werden und selbstverständlich ausländische Investitionen nach Rumänien fördern.

Die rumänische Unternehmenssteuer liegt für Mikrounternehmen bei lediglich 1% falls Sie mindestens einen sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter in Rumänien beschäftigen und Ihr Jahresumsatz 60.000 EUR nicht übersteigt.

Zwischen 60.000 EUR und 500.000 EUR liegt der Körperschaftsteuersatz bei 3% und wird ebenfalls auf den Umsatz erhoben. Falls sich Ihr rumänisches Unternehmen nicht für das Micro-Company Regime qualifiziert, werden 16% Körperschaftsteuer auf den Gewinn fällig.

Für den Fall, dass Sie nach Rumänien auswandern, können Sie die Position des Geschäftsführers selbst wahrnehmen und gelten somit als Angestellter der rumänischen SRL.

Andernfalls suchen Sie sich „einfach“ einen vertrauenswürdigen Geschäftsführer, der die Entscheidungen des Tagesgeschäfts im Interesse des Unternehmens fällt. Die Unternehmensbesteuerung liegt somit in der Folge bei lediglich 1% bzw. 3% auf den Umsatz.

Ab 500.000 EUR Jahresumsatz gilt das Microcompany-Regime nicht mehr, dann wird die rumänische S.R.L. wie jede andere rumänische Kapitalgesellschaft behandelt.

Will der Gesellschafter sich eine Dividende (Gewinnausschüttung) auf sein privates Girokonto in Rumänien oder andernorts auskehren lassen, werden 8% Quellensteuer (Withholding Tax) fällig.

Diese fällt jedoch nur an, wenn Dividenden tatsächlich ausgeschüttet werden. Werden die Gewinne re-investiert, fällt zunächst auch keine Quellensteuer an.

Mit anderen Worten: Falls Sie die Gewinne in der Gesellschaft belassen, bleibt es bei den steuerlichen Abgaben bei nur einem Prozent.

Für wen eignet sich eine Firmengründung in Rumänien?

Die neue Steuergesetzgebung Rumäniens ist insbesondere für Geschäftsmodelle mit geringen Kostenstrukturen vorteilhaft. Dazu zählen längst nicht nur Unternehmensberater, Marketing-Experten, Coaches, Programmierer und ähnliche Berufsbilder, dies kann auch im produzierenden Gewerbe und Handel der Fall sein.

Im Idealfall liegt die Unternehmenssteuer-Zahllast bei einem Angestellten und einem Umsatz von 499.000 EUR bei gerade einmal 14.990 EUR. In Deutschland wären vergleichsweise knapp 149.700 EUR Unternehmenssteuern (Körperschaftsteuer/Gewerbesteuer) fällig.

Selbst bei Unternehmungen mit einem Kostenapparat von bis zu 80 % und mehr kann Rumänien sich durchaus rechnen und steht im europäischen Vergleich immer noch sehr gut da.

Die Gründung einer SRL in Rumänien bringt Ihnen Steuervorteile, wenn sich dort der Sitz der geschäftlichen Oberleitung (Geschäftsführung), Substanz (Büroräume, Anlagevermögen, Wertschöpfung, weitere Mitarbeiter) befinden und Ihr Unternehmen sich als Mikrounternehmen qualifiziert. Selbst der reguläre Körperschaftsteuersatz in Höhe von 16% ist immer noch attraktiv, als die Besteuerung in Deutschland, da dort neben 15% Körperschaftsteuer nochmal etwa 15% Gewerbesteuern anfallen würden.

Gerade Consultants, Programmierer, Affiliates, Marketing-Experten und ähnliche Berufsgruppen, die in der Regel sehr niedrige Betriebskosten vorzuweisen haben, können bei korrekter Gestaltung von der niedrigen Besteuerung profitieren.

Ab wann sich eine Rumänien S.R.L. rechnet

Das hängt von Ihrem Unternehmensgewinn in Deutschland und Ihrem Umsatz (bei Mikrounternehmen) und Gewinn bei normalen Körperschaften in Rumänien ab. Zur Veranschaulichung haben wir in der vorstehenden Grafik Deutschland und Rumänien ins Verhältnis gesetzt.

Vorteile einer Firmengründung in Rumänien

Viele Gründe sprechen für eine Firmengründung in Rumänien. Steuerersparnisse zählen neben niedrigen Lohn- und Strukturkosten sicher zu den schlagkräftigsten Argumenten bei der Standortwahl. Rumänien bietet die richtigen Rahmenbedingungen für Unternehmer innerhalb der Europäischen Union.

ᐅ Körperschaftsteuersätze von 1%, 3% und 16%
ᐅ Nur 8% Quellensteuer
ᐅ Qualifizierte Arbeitskräfte
ᐅ Extrem niedrige Lohnkosten
ᐅ Niedrige Arbeitslosigkeit
ᐅ Geringe Abgabenbelastung
ᐅ Geringe Mieten und Immobilienpreise
ᐅ Firmengründung in einem EU-Staat
ᐅ EU-Mutter-Tochter-Richtlinie
ᐅ Niederlassungsfreiheit
ᐅ Über 70 Doppelbesteuerungsabkommen
ᐅ Stabiler Finanzsektor
ᐅ Unternehmerfreundliches Gesellschaftsrecht
ᐅ Stabile Politik, Wirtschaft und Justiz

Ist Rumänien immer noch so günstig?

Auch an Rumänien ging der weltweite Aufschwung nicht spurlos vorbei, so hat Rumänien beispielsweise das schnellste Internet Europas und die höchsten Absolventenquoten an den Universitäten in den MINT-Fächern (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik).

Die Löhne und Gehälter sind nach wie vor sehr niedrig, so liegt der allgemeine Mindestlohn derzeit bei 3.300 RON, was etwa 660 EUR Bruttolohn entspricht. Die Betonung liegt hier allerdings auf „Mindestlohn“.

Die Büromieten liegen trotz massiver Preissprünge im moderaten Bereich (ca. 250 – 350 EUR für 10 – 20 qm Bürofläche, je nach Lage).

Kosten einer Firmengründung in Rumänien

Gerne unterbreiten wir Ihnen ein individuelles Angebot. Buchen Sie hierfür einen Termin zum gegenseitigen Kennenlernen:

Wichtige Eckdaten und Informationen zu Rumänien

ᐅ Rumänien ist seit 2007 EU-Mitglied
ᐅ Die Landeswährung ist der Lei, Kürzel: RON
ᐅ Die Amtssprache ist Rumänisch
ᐅ Der persönliche Einkommensteuersatz liegt bei 10%
ᐅ Der Unternehmenssteuersatz liegt bei 1%, 3% oder 16%
ᐅ Dividenden/Gewinnentnahmen werden mit 8% besteuert
ᐅ 19% VAT (Umsatzsteuer)
ᐅ Die Löhne und Gehälter sind vergleichsweise niedrig
ᐅ Die Mieten für Büroräume und privaten Wohnraum sind niedrig
ᐅ Sonstige Lebenshaltungskosten sind ebenfalls sehr niedrig

Voraussetzungen für die Firmengründung in Rumänien

ᐅ Unterschriebene, datierte und notariell beglaubigte Vollmacht
ᐅ Notariell beglaubigte Passkopie mit Haager-Apostille
ᐅ Notariell beglaubigte Erklärung über die eigene Straffreiheit
ᐅ Mindestens eine natürliche oder juristische Person als Gesellschafter
ᐅ Einzahlung des Stammkapitals in Höhe von min. 200 RON (ca. 50 EUR)

Persönliche Anreise nach Rumänien

Für die Firmengründung in Rumänien ist eine persönliche Anreise nicht notwendig, für die Kontoeröffnung in Rumänien hingegen ist ein persönliches Erscheinen zwingend erforderlich.

Nehmen Sie selbst die Position des Geschäftsführers wahr, stellt dies kein Problem dar, da Sie ohnehin viel Zeit in Rumänien verbringen werden. Falls Sie einen Geschäftsführer engagieren, eröffnet dieser das Konto für die Gesellschaft in Rumänien. Wir arbeiten sehr eng mit etablierten und systemrelevanten Großbanken in Rumäniens Hauptstadt Bukarest zusammen und können daher bei der Kontoeröffnung behilflich sein.

Politische Situation in Rumänien

Rumänien ist eine repräsentative Demokratie und seit 2007 Mitglied der Europäischen Union, hat eine eigene Landeswährung den „Lei“ mit dem Kürzel RON und ab März 2024 Teil des Schengen-Raums. Rumänien hat in den letzten Jahren eine Reform nach der anderen im Kampf gegen Korruption und Bestechung umgesetzt. Dies hat beispielsweise zur Folge, dass einige Spitzenpolitiker ihr Amt niederlegen mussten.

Kalkulation der Abgabenbelastung von Löhnen und Gehältern

In Rumänien muss der Arbeitgeber die Arbeitnehmerabgaben zur Sozialversicherung (Pension) in Höhe von 25% und die Krankenversicherungsbeiträge in Höhe von 10% vom Bruttogehalt abführen. Anschließend werden weitere 10% (flache) Einkommensteuer fällig.

Ein Rechenbeispiel:

1.200 EUR Bruttogehalt
– 300 EUR Sozialversicherung (25%)
– 120 EUR Krankenversicherung (10%)
= 780 EUR vor Einkommensteuer
– 78 EUR Einkommensteuer (10%)

= 702 EUR Nettogehalt*

* Das Rechenbeispiel wurde zur Vereinfachung in EUR veranschaulicht.

Auf den Arbeitgeber kommen lediglich weitere 2,25% Arbeitslosenversicherung hinzu. Diese sind vom Bruttogehalt in Abzug zu bringen. Im konkreten Beispiel bedeutet dies: 1.200 EUR x 0,0225 = 27 EUR.

Zusammenfassung zur Firmengründung in Rumänien

Kurz zusammengefasst bedeutet das: Auf Unternehmensebene werden – bei korrekter Ausgestaltung – 1% bis 3% Unternehmenssteuern auf den Umsatz fällig, weitere 8% bei der Ausschüttung von Dividenden an den oder die Gesellschafter.

Bei tatsächlicher Wohnsitzverlagerung nach Rumänien ist das Thema Substanz weitgehend zu vernachlässigen, da die rumänischen Finanzbehörden dies nicht von Ihnen verlangen und die deutschen Behörden nicht mehr für Sie zuständig sind. Schließlich können Sie selbst die Position des Geschäftsführers einnehmen und somit erfolgt die Geschäftsleitung nachweislich aus Rumänien heraus.

Jedenfalls ist es nicht mit einer einfachen Firmengründung im Sitzstaat Rumänien getan und es gibt viel zu beachten, andernfalls laufen Sie Gefahr, dass Sie über wesentliche Details stolpern.

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