Automatischer Informationsaustausch  Common Reporting Standard

Der Automatische Informationsaustausch (AIA) und der Common Reporting Standard (CRS)

Ab dem Jahr 2016 werden weltweit Banken zu Erfüllungsgehilfen Ihres Finanzamts, sie sammeln steuerrelevante Daten ein, übermitteln diese zentral an das örtliche Finanzamt, welches daraufhin wiederum den Austausch mit den infrage kommenden Finanzämtern an Ihrem Domizil, Geburtsort oder des Landes, dessen Staatsbürgerschaft Sie derzeit innehaben, einfädelt.

Auf der Berlin Tax Conference im Herbst 2014 haben 91 Länder einem automatischen Informationsaustausch von Kontodaten zugestimmt, in der Zwischenzeit sind es über 100 Länder weltweit. Der wirtschaftlich Berechtigte (Final Beneficial Owner) sowie dessen Kontonummern, Kontostände, Geburtsdatum, Anschrift und vieles mehr werden künftig automatisiert ausgetauscht. Damit erfüllen sich die Finanzbeamten vielerorts einen Traum.

Künftig soll durch den Informationsaustausch mehr Steuerehrlichkeit gefördert werden. Selbst in jenen Steueroasen mit starkem Bankgeheimnis, die bislang als sicher galten, wie z.B. die Schweiz, Liechtenstein, Österreich aber auch Singapur, Cayman Island, British Virgin Islands und vielen weiteren bekannten Finanzplätzen dieser Welt, wird von der einstigen Verschwiegenheit keine Spur mehr übrig sein, im Gegenteil. Ohne weiteres Zutun erhält das Finanzamt nun viele wertvolle Informationen darüber, wo Sie Ihr Kapital, obgleich auf Privat- oder Geschäftskonten, hinterlegt haben.

Automatischer Informationsaustausch AIA/AEOI - Common Reporting Standard CRS

Das erleichtert selbstverständlich auch den Zugriff auf eben diese Vermögen erheblich. Konten werden einfach eingefroren, Mittel konfisziert und viele teilweise unangenehme Fragen werden aufkommen. Unabhängig davon, ob Sie eine anonyme Gesellschaft führen oder ob Sie Treuhänder, Nominees etc. einsetzen, das Finanzamt erfährt, wer der wirtschaftliche Berechtigte ist, ohne Wenn und Aber.

Der Common Reporting Standard ist jedoch nicht die einzige derartige Regelung, sie ist jedoch deshalb so besonders weitreichend, weil so außerordentlich viele Gerichtsbarkeiten mitmachen. Zudem existiert mit nahezu allen Ländern inzwischen bereits das ein oder andere automatische Informationsaustauschprogramm mit den USA.

Der Druck seitens der Vereinigten Staaten hat sogar Länder wie die einst so sicherer Schweiz ins Wanken gebracht, bis sie dann letztlich auch eingeknickt ist. Auch die Türkei, die Arabischen Emirate und viele weitere Länder sind dabei. Die Welt ist abermals deutlich kleiner geworden.

Der Common Reporting Standard (CRS) ist eine internationale Übereinkunft zur jährlichen, automatischen Übermittlung Ihrer Kontodaten durch Ihr Kreditinstitut an das zuständige Finanzamt. Doch woher weiß die Bank, welches Finanzamt zuständig ist?

Das ergibt sich im Zweifelsfall aus Ihrer Nationalität, Wohnsitz aber unter Umständen auch aus Ihrer Telefonnummer oder E-Mail Adresse, bei Unklarheiten werden die Daten einfach an alle in Betracht kommenden Länder übermittelt. Diese Form der Transparenz haben sich die Finanzminister aller teilnehmenden Länder schon lange erhofft.

Steuersünder sind gut darin beraten umzudenken, etwa durch Verlagerung des Wohnsitzes oder andere Modelle, die nachhaltig Frieden mit den Steuerbehörden mit sich bringen. Zumal die Selbstanzeige bei Steuervergehen in Deutschland nur noch unter ganz bestimmten Umständen in Straffreiheit mündet und das Regelwerk hierzu inzwischen deutlich verschärft wurde.

Das CRS-Abkommen orientiert sich in seiner Umsetzung im Wesentlichen an bereits vorhanden Systemen dieser Art, wie z.B. am amerikanischen Vorbild FATCA (Foreign Account Tax Appliance Act). Bisher haben über 100 Nationen weltweit dem Informationsaustausch zugestimmt, weitere werden folgen. Bemerkenswert hierbei ist, dass die USA dieses Dokument nicht unterschrieben haben.

Übersicht der TOP-Auslandskonten

Konto in Litauen eröffnen
Konto in Irland eröffnen
Konto in Belgien eröffnen
Konto in der Schweiz eröffnen
Konto in den Cayman Islands eröffnen
Konto in den Cook Islands eröffnen

Welche Länder nehmen derzeit am ‚Automatischen Informationsaustausch‘ bzw. ‚Common Reporting Standard‘ teil?

Damit Sie sich selbst ein Bild von der aktuellen Sachlage machen können, sehen Sie einfach nachstehende Verlinkung an:

OECD – Liste der 123 teilnehmenden Länder

Zeitliche Umsetzung des Common Reporting Standard

Zunächst ist festzuhalten, dass der erste automatische Informationsaustausch im Jahr 2017 stattfinden wird. Die erhobene Datenquelle bezieht sich rückwirkend immer auf das vorhergehende Kalenderjahr, erstmals also für den Report 2017 auf den Zeitraum vom 01.01.2016 – 31.12.2016.

Die ambitionierten 56 Länder, die den Informationsaustausch ab 2017 vornehmen sind Anguilla, Argentinien, Barbados, Belgien, Bermuda, British Virgin Islands, Bulgarien, Cayman Islands, Kolumbien, Kroatien, Curaçao, Zypern, Tschechische Republik, Dänemark, Dominica, Estland, Färöer, Finnland, Frankreich, Deutschland, Gibraltar, Griechenland, Grönland, Guernsey, Ungarn, Island, Indien, Irland, Isle of Man, Italien, Jersey, Korea, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Mauritius, Mexiko, Montserrat, Niederlande, Niue, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, Seychellen, Slowakei, Slowenien, Südafrika, Spanien, Schweden, Trinidad und Tobago, Turks- und Caicos-Inseln und Großbritannien.

Im Folgejahr 2018 setzen dann weitere 45 Staaten, darunter Albanien, Andorra, Antigua und Barbuda, Aruba, Australien, Österreich, Bahamas, Bahrain, Belize, Brasilien, Brunei, Kanada, Chile, China, Costa Rica, Ghana, Grenada, Hong Kong (China), Indonesien, Israel, Japan, Marshall Islands, Macao (China), Malaysia, Monaco, Nauru, Neu Seeland, Panama, Qatar, Russland, Saint Kitts und Nevis, Samoa, Saint Lucia, Saint Vincent und die Grenadinen, Saudi-Arabien, Singapur, Sint Maarten, Schweiz, Türkei, Vanuatu, Vereinigte Arabische Emirate und Uruguay den Common Reporting Standard um, auch hier wird der Zeitraum des vergangenen Kalenderjahres vom 01.01.2017 – 31.12.2017 betrachtet.

Fortan wird reziprok zwischen den teilnehmenden Staaten ausgetauscht. Die Welt ist offensichtlich ein ordentliches Stück kleiner geworden – insbesondere für Steuerhinterzieher. Sich lediglich hinter einer Offshore-Firma oder einer diskreten Bankverbindung zu verstecken funktioniert heute – in dieser Form – nicht mehr.

Welche Institutionen werden die Daten künftig übermitteln?

Der Common Reporting Standard betrifft in erster Linie Banken, die das Einlagen- oder Depotgeschäft betreiben, bestimmte Investmentunternehmen, zudem werden Versicherungsunternehmen, die kapitalbildende und rückkauffähige Lebens- oder Rentenversicherungsaufträge anbieten, den Informationsaustausch betreiben.

Aber auch hier gibt es Ausnahmen, wie zum Beispiel staatliche Finanzinstitute und Zentralbanken, jedoch nicht bei unternehmerischen Aktivitäten, bestimmte Altersvorsorgefonds und Kreditkartenanbieter, wobei diese ohnehin nicht vom Bankgeheimnis betroffen sind, Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren, nichtstaatliche, aber diesen ähnliche, Finanzinstitute.

Welche Daten werden an den Fiskus übermittelt?

  • Name
  • Adresse
  • Steuernummer
  • Geburtsdatum
  • Geburtsort
  • Kontoinhaber
  • Kontonummer
  • Kontostand
  • Kontosalden

Konsequenzen des automatischen Informationsaustauschs

Ganz davon abgesehen, dass sehr viele Selbstanzeigen in jüngster Vergangenheit bei den Finanzämtern eingingen, kam es zu rekordverdächtigen Steueraufkommen, die sich voraussichtlich im Zuge des Common Reporting Standards mit Leichtigkeit noch weiter steigern lassen dürften. Der CRS wird seine Wirkung nicht verfehlen, ob er sein Ziel erreicht, bleibt fraglich.

Es ist davon auszugehen, dass die deutsche Kapitalertragsteuer (Abgeltungssteuer), welche bei gerade einmal 25% zzgl. Solidaritätszuschlag liegt, in absehbarer Zeit wieder abgeschafft wird und Kapitaleinkünfte künftig wieder mit dem individuellen Einkommensteuersatz zu versteuern sind.

Besiegelt der CRS nun das Ende der Steueroasen?

Sicherlich nicht! Denn welche Steuersätze, in welchem Land angeboten werden, bestimmt jede Nation immer noch selbst. Die Steuerhinterziehung wird allenfalls erschwert aber es wird erfahrungsgemäß nicht gelingen, diesen systemischen Nebeneffekt auszumerzen. Der Common Reporting Standard ist durchaus eine große Sache für die Finanzämter rund um den Globus, aber kein Allheilmittel. Sämtliche Kreditinstitute sind verpflichtet die entsprechenden Informationen automatisch ans Finanzamt weiterzuleiten. Die Finanzämter aller teilnehmenden Staaten tauschen diese dann anhand einer Selektorenliste wiederum untereinander aus.

Anstelle diskreter Kontoverbindungen werden künftig nun ganz andere Instrumente viel häufiger Verwendung finden, wie zum Beispiel eine ordentliche Verlagerung des Wohnsitzes – oder nur zum Schein – ins steuerfreundliche Ausland, die Nutzung nationaler Schlupflöcher oder Scheingesellschaften mit besonderen Treuhandkonstruktionen, die selbst im CRS unbemerkt funktionieren.

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