England Insolvenz - Entschuldung in nur 18 Monaten

Insolvenz in England – Entschuldung in nur 18 Monaten

Längst ist es kein Geheimnis mehr, dass eine Privatinsolvenz in England schneller vonstatten geht, als eine Privatinsolvenz in Deutschland oder Österreich, daher nutzen einige wenige EU-Bürger die Rechtslage zu ihrem Vorteil aus, indem sie ihren Wohnsitz ins Vereinigte Königreich verlagern und dann Gebrauch von den nationalen Regelungen machen können (forum shopping), die dann wiederum international Wirkung entfalten und auch in Deutschland und Österreich anerkannt werden müssen. Hierzu gibt es viele einschlägige Urteile, die die Rechtslage umfassend bestätigen.

In England ist es möglich, ein Privatinsolvenzverfahren (bankruptcy) in nur 12 Monaten zu durchlaufen, fairerweise muss man die mindestens 6 Monate andauernde Vorbereitungsphase zur Etablierung des Lebensmittelpunktes (COMI = center of main interest) erwähnen und in die Erwägungen miteinbeziehen. In der Summe sind die meisten redlichen Schuldner dann nach insgesamt 18 Monaten ihre alten Verbindlichkeiten los und erhalten den englischen Restschuldbefreiungsbeschluss (discharge of bankruptcy). Dieser wird dann beglaubigt übersetzt und an die deutschen Gläubiger, sowie die SCHUFA übermittelt, damit ist das Verfahren abgeschlossen, die Schulden restschuldbefreit und eine neue Bonität und finanzielle Zukunft kann aufgebaut werden.

Privatinsolvenzverfahren in Deutschland

Man kann Deutschland durchaus als unternehmerfeindlichen Standort bezeichnen, neben hohen Steuern und Lohnnebenkosten sind Haftungsrisiken, selbst mit beschränkter Haftung eine enorme Belastung für jeden Unternehmer, der beabsichtigt, das BIP zu steigern, Arbeitsplätze zu schaffen und Steuern zu bezahlen. Dennoch erlaubt es sich die Bundesregierung Gesetze aufrechtzuerhalten, die eine erhebliche Negativwirkung für die deutsche Wirtschaft nach sich ziehen.

Und so kommt es eben auch vor, dass motivierte Unternehmer, im Rahmen dynamischer Marktwirtschaft, Schiffbruch erleiden und samt Unternehmen in die Insolvenz abrutschen. In Deutschland wird dieser Misserfolg mit Grimm gestraft und der Unternehmer in eine Situation am steten Rande der Legalität gedrängt. Erst nach sieben Jahren, dies beinhaltet ein Jahr Verfahrensdauer und weitere sechs Jahre Wohlverhaltensperiode, hat der Unternehmer erstmals wieder die Chance wirtschaftlich Fuß zu fassen, ganz davon abgesehen, ist seine Bonität nach erteilter Restschuldbefreiung weitere drei Jahre besonders negativ behaftet und praktisch nicht existent.

Alles in allem befindet sich ein gescheiterter Unternehmer, gut und gerne, zehn Jahre in einem Kreislauf aus Gängelung durch Insolvenzverwalter, Gläubigern und Ungewissheit, ob er überhaupt die Restschuldbefreiung erhalten wird.

Privatinsolvenzverfahren in England

Die EU-Insolvenz im Vereinigten Königreich unterscheidet sich maßgeblich vom deutschen Verfahren. In England läuft so einiges anders ab, als Sie es von Deutschland gewöhnt sein dürften. Die Briten haben oftmals ein anderes Grundverständnis, das macht sich zum Beispiel durch ein liberaleres Gedankengut bemerkbar. Im Königreich wird vieles nicht so genau genommen. Die Briten haben zwar auch einen starken bürokratischen Apparat, doch stößt man bei Behördengängen auf mehr Freundlichkeit und Hilfsbereitschaft, selbstverständlich auch als Ausländer. Sehr viele Fragen des bürgerlichen Bedarfs werden auf einer zentralen Website online beantwortet, vieles ist moderner und effizienter gestaltet. Das bedeutet nicht, dass England so viel besser ist als Deutschland, doch wenn es um eine schnelle und vergleichsweise unkomplizierte Entschuldung geht, dann setzen die Engländer Maßstäbe. Mit einer Privatinsolvenz in England sind Sie deutlich besser gestellt und viel schneller schuldenfrei als beispielsweise in einem deutschen Insolvenzverfahren.

Die mannigfaltigen Vorteile der EU-Insolvenz in England

  • Die Privatinsolvenz in England bietet die kürzeste Verfahrensdauer europaweit. In 12 Monaten entledigen Sie sich all Ihrer Verbindlichkeiten.
  • Keine Erwerbsobliegenheitspflicht (Arbeitszwang), wie z.B. in Deutschland.
  • Keine starren, sondern frei verhandelbare, Pfändungsgrenzen. Ohne Unterhaltspflichten etwa 1,300 GBP im Vergleich zu 1.050 EUR in Deutschland.
  • Das englische Privatinsolvenzverfahren (bankruptcy) endet automatisch nach 12 Monaten mit der Restschuldbefreiung (discharge), auf den Kalendertag genau und ohne weiteren Richterspruch.
  • Viele der deutschen Versagungsgründe zur Restschuldbefreiung existieren in England gar nicht, wie zum Beispiel Insolvenzverschleppung als Geschäftsführer einer deutschen Kapitalgesellschaft, wie AG oder GmbH.
  • Wenn Sie sich in London niederlassen, profitieren Sie während des Verfahrens insbesondere als Mensch, denn London ist zweifelsfrei eine der spannendsten Städte der Welt. Ihr Horizont, Freundeskreis und sprachlichen Fähigkeiten werden sich zwangsläufig erweitern. Auch geschäftlich bieten sich in London Möglichkeiten, die Sie andernorts kaum vorfinden werden.
  • In England brauchen Sie für das Insolvenzverfahren keine geeignete Stelle (Schuldnerberatung oder Steuerberater) aufzusuchen, das geht auch ohne deren Testat. Allerdings kann es immer sinnvoll sein unseren versierten und spezialisierten Rechtsanwalt, der auch in Großbritannien als Anwalt zugelassen ist, für die EU-Insolvenz zur Seite zu haben, denn falls je etwas nicht so läuft, wie Sie sich das vorstellen, dann kann professionelle Unterstützung sehr hilfreich sein. Schließlich wollen Sie nicht erst mit der Suche nach einem versierten Troubleshooter beginnen, wenn das Kind schon längst in den Brunnen gefallen ist und die Uhr bereits tickt.
  • Sie verlieren, bei korrekter Wohnsitzverlagerung, bereits nach einem halben Jahr in England Ihre unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland und sind dann nur noch beschränkt in der BRD steuerpflichtig. Das bringt viele spannende Vorteile.
  • Die Zeiten in denen Sie kein Konto mehr bei einer Bank bekommen haben sind vorbei. In England wird fast ausschließlich mit VISA bezahlt, selbst Kleinstbeträge. Wer am modernen Konsumleben teilnehmen will, darf in England wieder Mensch sein. Bankkonto, VISA-Debitcard, Mobilfunkvertrag – Alles was Ihnen in Deutschland verwehrt wurde, ist plötzlich wieder zugänglich.
  • Sie schlafen wieder deutlich ruhiger, aus mehreren Gründen: Sobald Sie in Deutschland abgemeldet sind, werden die Gläubiger plötzlich sehr still. Es ist mit viel Aufwand verbunden über „den Teich“ zu pfänden und es findet praktisch nicht statt. Wenn es ohnehin nichts zu holen gibt, lässt man Sie in Ruhe. Geben Sie auf Aufforderung in Deutschland ruhig die Vermögensauskunft ab. Dann sehen die Gläubiger, dass Sie nichts haben. Die Motivation Ihnen nachzustehlen geht gegen Null. Außerdem wird sich Ihr Gemütszustand verbessern, weil Sie ein Ziel haben und ein Licht am Ende des Tunnels ist, Sie sind endlich wieder motiviert und fangen an, neue Kräfte zu entfalten.
  • Die Zeit und wie Sie diese nutzen, ist ganz entscheidend für Ihr Wohlbefinden. Nutzen Sie London als attraktiven Standort, mit all den Arbeitsmöglichkeiten und interessanten Menschen. Bereiten Sie die Zeit nach der Insolvenz in England sorfältig vor. Sie wollen ja nicht erst mit Ihrem neuen Leben beginnen, wenn Sie den Restschuldbefreiungstitel in Händen halten, sondern dann wollen Sie bereits wieder aus dem Vollen schöpfen und durchstarten.
  • Sobald das englische Privatinsolvenzverfahren eröffnet ist, gibt es kein Zurück mehr. Ein Gläubiger in Deutschland verliert bereits nach etwa drei Monaten die Möglichkeit einen Gläubigerantrag gegen Sie zu stellen, insoweit Ihr Wohnsitz – nachweislich – korrekt verlagert wurde. Die gerichtliche Zuständigkeit verlagert sich von Deutschland nach England. Nach sechs Monaten stellen wir dann gemeinsam mit Ihnen den Antrag auf Eröffnung Ihres Insolvenzverfahrens in England. Erklärt sich das englische Gericht für zuständig und ist das Bankruptcy-Verfahren eröffnet, brauchen Sie ein deutsches Insolvenzverfahren nicht mehr zu fürchten. Ab hier nimmt alles seinen Lauf.
  • Die Verfahrenskosten einer EU-Insolvenz in England sind niedriger, als die in Deutschland. Statt 2.500 – 3.000 EUR, reichen hier schon 705 GBP. In Ausnahmefällen werden die Gerichtskosten in Höhe von 180 GBP sogar auf Antrag erlassen. Gehen Sie also umgerechnet von etwa 1.000 EUR aus, damit sind die Verfahrenskosten beglichen. Der Engländer würde sagen: Easy done!
  • In einem englischen Insolvenzverfahren wird man Sie nicht wie einen Verbrecher behandeln und gängeln, stattdessen wird man Ihnen mit Respekt begegnen.

Wann lohnt sich eine Insolvenz in England?

Diese Frage lässt sich pauschal kaum beantworten. Grundsätzlich ist eine Privatinsolvenz in England genauso wie in Deutschland eine ultima ratio. Ein letzter Ausweg aus einer aussichtslosen Situation. Mathematisch betrachtet „lohnt“ sich eine Insolvenz immer dann, wenn Sie während der Dauer eines Insolvenzverfahrens voraussichtlich nicht in der Lage sein werden, Ihre Verbindlichkeiten ohne Verfahren zu begleichen.

Da es im Leben immer anders kommt, als man denkt, sollten die Tilgungsmöglichkeiten nicht allzu optimistisch betrachtet werden, kalkulieren Sie genug Puffer für unerwartete Ereignisse ein und machen Sie die Rechnung für sich selbst auf. Bei einem deutschen Insolvenzverfahren kommen, selbst nach der Reformierung der Insolvenzverordnung im Jahr 2014, meistens dennoch Verfahrensdauern von 6 – 7 Jahren zustande. Das ist recht viel Zeit zum Tilgen aber auch kostbare Zeit, die Sie für einen Neustart nutzen könnten. Wenn Sie also nun das englische Insolvenzverfahren mit dem deutschen vergleichen, dann gewinnen Sie, mit allem drum und dran, etwa 5 Jahre kostbare Lebenszeit.

Wie hoch müssen die Verbindlichkeiten sein? Es gibt keine Obergrenze, ob Sie mit 100.000 EUR oder mit 20.000.000 EUR an unsere Türe klopfen, das alles lässt sich beheben. Die Frage, wann sich eine EU-Insolvenz in England lohnt, muss also individuell beantwortet werden.

Neben dem enormen Zeitvorteil, den Sie mit dem englischen Verfahren realisieren können, sind Insolvenzverfahren im United Kingdom spannend für Schuldner, bei denen im deutschen Insolvenzverfahren die immer wieder zum Einsatz kommenden Versagungsgründe für die Restschuldbefreiung vorliegen würden. Unserer Meinung nach, gibt es in der Gesamtschau kein besseres, legales Instrument um sich der Altlasten, ohne Einigung mit den Gläubigern, zu entledigen. Machen Sie reinen Tisch, tabula rasa sozusagen.

Voraussetzungen für die englische Privatinsolvenz

  • Es darf noch kein Insolvenzverfahren in einem anderen Land gegen Sie eröffnet worden sein, das ist ein echter show stopper.
  • Zu Verfahrensbeginn sollten Sie möglichst über kein nennenswertes, eigenes Vermögen mehr verfügen.
  • Ihr Center Of Main Interest (Lebensmittelpunkt) muss im UK bereits ein halbes Jahr bestanden haben. Dadurch verlagert sich der Gerichtsstand und Sie sind für das Verfahren antragsberechtigt (eligible).
  • Sie brauchen einen Sponsor oder eine Arbeit vor Ort, dies darf auch eine selbständige Tätigkeit, auch mit deutschen Kunden, sein.

Ablauf der EU-Insolvenz in England in 7 Schritten

Den deutschen Lebensmittelpunkt auflösen

Kappen Sie die wesentlichen Verbindungen nach Deutschland. Kündigen Sie Mietvertrag, Mobilfunkvertrag, Strom-, Heiz- und Gasversorgung. Beenden Sie etwaige Arbeitsverhältnisse und melden Sie Ihr Gewerbe ab. Anschließend gehen Sie zum Einwohnermeldeamt oder Bürgerbüro und melden sich ganz offiziell in Deutschland ab. Lassen Sie sich den Vorgang anhand einer Abmeldebescheinigung bestätigen.

Den Lebensmittelpunkt nach England verlagern

Im nächsten Schritt verlagern Sie nun Ihren Lebensmittelpunkt nach England. Das bedeutet im Klartext, Sie brauchen eine Wohnung, ohne Wohnung bekommen Sie nämlich kein englisches Konto, können keine Post in Empfang nehmen und werden auch keine Sozialversicherungsnummer (National Insurance Number) erhalten. Alles wichtige Bausteine für Ihren Lebensmittelpunkt. Die National Insurance Number (NINO) ermöglicht Ihnen den Zugang zum britischen Gesundheitssystem im Rahmen des National Health Service (NHS), außerdem wird jeder Arbeitgeber Sie nach Ihrer NINO fragen, die Sozialversicherungsnummer verschafft Ihnen den Zugang zum englischen Arbeitsmarkt.

Abwarten und Tee trinken oder die Zukunft gestalten

Wie Sie die Zeit vor dem Verfahren nutzen, steht Ihnen selbstverständlich frei. Empfehlenswert ist es, erst einmal Fuß in der neuen Umgebung zu fassen. Konzentrieren Sie sich darauf, dass Sie alle verfahrensrelevanten Schritte sorgfältig durchgeführt haben, mit unserer Hilfe kann nichts schief gehen. Nun wird Sie auch in der neuen Umgebung irgendwann der Alltag einholen, gehen Sie einer Arbeit vor Ort nach, dann verfliegt die Zeit ohnehin. Aber Sie sollten Ihren finanziellen Neustart nicht außer Acht lassen, machen Sie sich Gedanken über die Zukunft und legen Sie bereits hier die Grundsteine für Ihr künftiges Schicksal.

Den englischen Insolvenzantrag bei Gericht einreichen

Da Sie sich, mit unserer Hilfe, optimal auf das Insolvenzverfahren vorbereitet haben, ist nun nach etwa einem halben Jahr der Zeitpunkt für Sie gekommen, den Insolvenzantrag (bankruptcy petition) bei Gericht einzureichen. Je nach Wohnort und Höhe der Schulden sind unterschiedliche Gerichte zuständig, wir teilen Ihnen mit, an welches Sie sich wenden können.

Interviews mit dem Judge und dem Official-Receiver

Sind alle Unterlagen vollständig eingereicht worden, werden diese geprüft und die Gläubiger über Ihre Antragstellung informiert. Die Gläubiger haben ein paar Wochen lang Zeit, etwaige Einwände gegen Ihre Antragstellung (petition) einzulegen. Sie werden in aller Regel vortragen, dass Ihr Lebensmittelpunkt nur fingiert sei, was Sie anhand entsprechender Nachweise natürlich entkräften können. Meistens meldet sich aber kein einziger Gläubiger bei Gericht, lediglich um die Forderungshöhe mitzuteilen und die Forderung im Insolvenzverfahren anzumelden. Im Anschluss kommt es nun zu mindestens zwei Interviews, eines mit dem Judge (Zuständiger Richter) und dem Official-Receiver (Insolvenzverwaltung). Beide Parteien werden Ihnen Fragen dazu stellen, wie es zu Ihrer Überschuldung kam, was Ihre Motive waren ins Vereinigte Königreich umzusiedeln und vieles mehr. Bestehen Sie diese Interviews mit unserer Hilfe und das Verfahren wird eröffnet, die Zeit arbeitet nun endlich wieder für Sie.

Durchlaufen Sie das englische Insolvenzverfahren

Ist das Verfahren erst einmal eröffnet, ist ein Stein ins Rollen gekommen, der sich nicht ohne besonders viel Aufwand zum Stillstand bringen lässt. Gläubigeranträge aus dem Ausland sind ausgeschlossen, in nur 12 Monaten ist es vorbei. Auf den Kalendertag genau sind Sie endlich schuldenfrei. Wenn Sie vermögenslos sind und es keine weiteren Assets, wie Immobilien zu verwerten gibt, werden Sie sehr schnell uninteressant für den Official-Receiver, es gibt nichts zu holen. Lassen Sie es einfach laufen. Sollten Sie dennoch vom Official-Receiver kontaktiert werden, so antworten Sie ihm zeitnah, vollständig und immer schriftlich. Es kehrt Ruhe ein und der Tag Ihrer Restschuldbefreiung rückt unweigerlich näher.

Erhalt der englischen Restschuldbefreiung

Etwa zwei Wochen bevor das Verfahren endet, können Sie gegen eine kleine Gebühr beim Insolvenzgericht den englischen Restschuldbefreiungsbeschluss erhalten. Es handelt sich um ein Dokument, in englischer Sprache. Dieses lassen Sie beglaubigt übersetzen und appostilieren. Anschließend senden Sie dieses Dokument an Ihre Gläubiger und an die SCHUFA. Sämtliche, gegen Sie erwirkte Titel sind nicht mehr vollstreckbar und die negativen SCHUFA-Einträge werden drei Jahre nach Ende des Kalenderjahres, in dem Sie die Restschuldbefreiung erhalten haben, restlos getilgt. Ihrer neuen Bonität in Deutschland steht nichts mehr im Wege.

Umgang mit den Gläubigern

Bis zu Ihrem Umzug nach England müssen Sie permanent mit Vollstreckungsversuchen rechnen. Kontopfändung, Immobilienpfändung, Zwangsversteigerung, Sach- und Taschenpfändung, alles Vollstreckungsinstrumente der Gläubiger in Deutschland oder Österreich. Sobald Sie in Deutschland abgemeldet sind, sind Sie erst einmal physisch nicht wirklich greifbar.

Das verschafft Ihnen Zeit und Ruhe. Ist Ihr Lebensmittelpunkt in England etabliert, teilen Sie den Gläubigern Ihre neue Anschrift mit, das erspart viel Ärger und zeigt, dass Sie sich redlich verhalten, absolut transparent. Antworten die Gläubiger Ihnen, so bewahren Sie die Kommunikation auf, damit später niemand behaupten kann, er hätte nichts von Ihrem Umzug ins Vereinigte Königreich gewusst.

Nun sind Sie auf der Insel und leben Ihr Leben. Sollten Sie von Gläubigern kontaktiert werden, dann sammeln Sie auch diese Gläubigerpost. Alles landet in einem Ordner und kann im Bedarfsfall vorgelegt werden. Sollten Sie zur Abgabe der Vermögensauskunft eingeladen werden, dann können Sie diese problemlos abgeben, ein Nachteil entsteht Ihnen hierbei nicht, im Gegenteil, Sie vereiteln dadurch einen weiteren Negativeintrag in der SCHUFA und zeigen sich mal wieder als pflichtbewusster Schuldner, redlich und anständig.

Ihr finanzieller Neustart als Non Dom in Großbritannien

Nachdem Sie sich erfolgreich entschuldet haben, steht Ihrem finanziellen Glück nichts weiter im Wege. Da Sie bereits genau wissen, was Sie mit Ihrer neu erlangten Freiheit anfangen wollen, kommt jetzt noch ein ordentliches Sahnehäubchen. Wenn Sie keine englischen Wurzeln haben bzw. Ihr Vater oder Großvater zum Zeitpunkt Ihrer Geburt keinen Wohnsitz im UK inne hatten, dann haben Sie die Möglichkeit sich als englischer Resident den Non-Domiciled Status mit Remittance-Base Besteuerung zu nutze zu machen.

Als Non-Dom zählen Sie zu einer der etwa 160.000 Personen im Vereinigten Königreich, die keine Steuern auf ihre Auslandseinkünfte zahlen müssen, solange diese Einkünfte keine britische Quelle haben und auch nicht ins Königreich transferiert werden. Ja, das ist korrekt: Erst entschulden Sie sich und dann müssen Sie auf Ihre Auslandseinkünfte in den ersten 7 Jahren keine Steuern bezahlen.

Das ist ein ganz wunderbarer Wachstumsbeschleuniger für Ihren finanziellen Neustart. Wir helfen Ihnen bei der korrekten Ausgestaltung und stehen Ihnen kompetent zur Seite.

Unsere Leistungen zur EU-Insolvenz in England

Zunächst einmal beraten wir Sie ausführlich zur Insolvenz in England oder Wales. Wir helfen Ihnen bei der Verlagerung Ihres Lebensmittelpunkts, dies beinhaltet die Wohnungsvermittlung, Hilfestellung bei der Kontoeröffnung, Behördengänge, dem Erlangen der National Insurance Number, Telefonanschluss etc. Wir leisten wertvolle Übersetzungsarbeit, insbesondere in der Korrespondenz mit der britischen Justiz.

Bei Fragen stehen wir Ihnen jederzeit kompetent mit Rat und Tat zur Seite. Sie können unseren auf deutsches und englisches Insolvenzrecht spezialisierten Rechtsanwalt konsultieren. Gemeinsam reichen wir mit Ihnen den englischen Insolvenzantrag bei Gericht ein. Wir bereiten Sie optimal auf die Interviews mit dem Richter und dem Insolvenzverwalter vor und leiten das Verfahren für Sie ein.

Zu guter Letzt sind wir Ihnen bei der Löschung aus der Schuldnerkartei behilflich und so kommen Sie zu Ihrem so genannten „fresh start“. Kontaktieren Sie uns und wir eruieren gemeinsam Ihre Situation und erklären Ihnen, wie Sie Schritt für Schritt an Ihr Ziel gelangen. Gemeinsam beschreiten wir den Königsweg der Entschuldung im Rahmen der EU-Insolvenz in England.

Sachlage nach dem 29. März 2017 – Stichwort: BREXIT

Mit der Ankündigung des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der EU raten wir, bis die Verhandlungen über einen Austritt aus der Union abgeschlossen sind, von einer Privatinsolvenz in England ab. Stattdessen empfehlen wir Ihnen die inhaltlich vergleichbare und ebenfalls einjährige Privatinsolvenz in Irland.

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